fiduziarisches Rechtsgeschäft
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Sicherungskauf — Sicherungskauf, ein Rechtsgeschäft, das darin besteht, daß der A dem B bewegliche Sachen um einen gewissen Kaufpreis verkauft und hierfür auch den Kaufpreis erhält, der B aber dem A diese Sachen leih oder mietweise überläßt und ihm auch für eine… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Treuhand — Treu|hand 〈f.; ; unz.〉 1. 〈i. w. S.〉 Verwaltung fremden Eigentums im eigenen Namen, aber zum Nutzen des Eigentümers; Sy Treuhandschaft 2. 〈i. e. S.; in der BRD 1990 1994〉 staatl. Einrichtung, die für die Überführung der staatseigenen Betriebe der … Universal-Lexikon